EINIGE WORTE ÜBER UNS


Unsere Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern aus zu gleichen. Den Konsumenten zur Seite zu stehen wenn sie nicht mehr weiter wissen und können. Wir suchen die goldene Mitte um rasch eine mögliche Lösung herbei zu führen, welche für beide Seiten vertretbar ist.

2010


Zusammen seit 2010


Wir berichten seit 12 Jahren durch unsere Tätigkeit über Missstände, Probleme und individuelle Herausforderungen der Konsumenten. Dadurch können wir nicht nur die Allgemeinheit informieren wie man was, wo und bei wem wie bekommt oder besser machen kann um nicht die gleichen Fehler wieder und wieder zu machen. Das sensibilisiert auch viele Gewerbetreibende viele Sachen zu verbessern oder zu ändern.

Unsere Tätigkeiten und Fälle sind auch bekannt bei vielen anderen Medien.


 

Aktuelle Erfahrungsberichte jetzt unter www.verbraucher.at lesen.

SCHRITTE

Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Problem schildern, ohne extra wohin zu kommen und wir können sofort loslegen


Jetzt modern und von
zu Hause aus

In 3 Schritten zusammenfassen was wann genau passiert ist und alle Unterlagen die es gibt einfach hochalden. Sie bekommen einen online Zugang für Ihren Fall, wo sämtliche Korrespondenzen und die Konfrontation an das Unternehmen jederzeit transparent eingesehen werden kann.

Neuer Fall? Kein Problem, solange sie den Zugang haben, können Sie jederzeit direkt einen weiteren Fall hinzufügen.

Jetzt loslegen!

 
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KOSTEN & MEHR


Persönliche Termine werden in vielen Regionen und Bundesländern nur noch online angeboten. Hierzu registrieren Sie sich bitte online unter konto.verbraucher.at, falls Sie schon ein Onlinekonto haben, so loggen Sie sich einfach ein und laden Ihren Fall einfach samt allen Dokumenten hoch. So können unsere Spezialisten die Sache direkt angehen und Sie brauchen nirgends hinfahren. Sie können das jederzeit von überall aus machen und wir können uns das dann gleich anschauen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Mitgliedschaft kostet ein bisschen mehr als 6 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlungsweise.

In 3 Schritten können Sie alles hochladen und wir kümmern uns um den Fall, und konfrontieren umgehend das gegenständliche Unternehmen.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und für rechtliche Beratungen an die Kammer der Rechtsanwälte bzw. an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl www.rechtsanwaelte.at. Möchten Sie, dass wir das Unternehmen mit Ihrer Angelegenheit konfrontieren, dann einfach hier registrieren und Fälle hochladen; konto.verbraucher.at

In Ihrem Onlinekonto können sie dann einfach und jederzeit einen neuen Fall anlegen und sämtliche Unterlagen hochladen. Die ganze Kommunikation wird dann direkt dort abgewickelt und sobald es etwas Neues gibt, werden Sie auch dort direkt informiert.


FAQ – FRAGEN & ANTWORTEN

In Österreich können verschiedene Wohnrechtsvereinbarungen getroffen werden, um einzelnen Personen bei einer Schenkung oder Veräußerung von Eigentum ein Wohnrecht einzuräumen. Doch was genau ist ein Wohnrecht? Wie lange gilt ein Wohnrecht, wann kann es beendet werden?

1Wer kann ein Wohnrecht erteilen?
Das Wohnrecht kann ein Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung erteilen. Die typischen Fälle, in denen ein Wohnrecht vergeben wird, sind die Absicherung von Familienmitgliedern wie dem Ehepartner oder der Kinder.
2Wann kommt das Wohnrecht zur Anwendung und wann ist es sinnvoll?
Das Wohnrecht kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn Eltern ihren Kindern ihr Haus schon zu Lebzeiten schenken oder verkaufen, es aber weiterhin selbst als Wohnsitz nutzen.
3Wie endet das Wohnrecht?
Das Wohnrecht kann zeitlich begrenzt sein, also ein befristetes Wohnrecht, es gibt aber auch die Möglichkeit eines lebenslangen Wohnrechts. Dann darf die begünstigte Person die Immobilie ihr Leben lang nutzen. Bewohner mit einem lebenslangen Wohnrecht dürfen auch nach einem Besitzerwechsel weiterhin in der Immobilie leben.
4Was passiert mit dem Wohnrecht im Falle einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung erlischt das Wohnrecht, wenn der berechtigte Partner auszieht. Es kann zur Absicherung vereinbart werden, dass der Eintrag im Grundbuch nur gegen eine Abfindung gelöscht wird.
5Kann eine durch das Wohnrecht übertragene Immobilie gepfändet werden?
Sofern es tatsächlich den Wohnberechtigten selbst betrifft ist eine Pfändung nicht möglich. Da das Wohnrecht nicht auf Dritte übertragen werden kann und die Gläubiger die Immobilie daher nicht nutzen könnten, ist die Pfändung eigentlich sinnlos.
6Was versteht man unter einem Wohnrecht?
Ein Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit („Servitut“), die es einer Person erlaubt, für eine bestimmte Zeit in einer Wohnung oder in einem Haus zu wohnen, deren Eigentümer sie nicht ist.
7Wo wird das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen?
Beim Grundbuch handelt es sich um öffentliches Verzeichnis, das für jedermann zugänglich ist Ähnlich einer sonstigen Dienstbarkeit wie etwa dem Wegerecht oder demLeitungsrecht wird auch das Wohnrecht als Dienstbarkeit („Servitut“) im Grundbuch eingetragen, um seine vollumfängliche Wirkung zu entfalten. Es findet sich im C-Blatt, in dem sämtliche Dienstbarkeiten vermerkt sind.

KONTAKT


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    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.


     

    Verbraucherzentrum/Pressestelle
    Der Konsumentenschutz Verband Österreich, gegründet 2010/2011, wird unter der ZVR 772233963 geführt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Inneres – Vereinsbüro. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Konsumentenschutz Verband Österreich verfügt gemäß seinen Statuten über ein eigenes Schiedsgericht.

    Präsident (ehrenamtlich) und vertretungsbefugter – Lukas Bichl

    Vivenotgasse 8b, 1120 Wien | info@verbraucher.at